- Offener Brief von Herrn Dr. Armin Volkmar Wernsing -
Sehr geehrte Frau Ministerin,
mit großer Freude habe ich Ihre - zum Teil französisch gehaltene
- Ansprache im Luisen-Gymnasium Düsseldorf bei der Vorstellung der deutsch-französischen
Broschüre zum Fremdsprachenlernen angehört und mit nicht weniger Befriedigung
Ihre Rede anlässlich des Bundes-Sprachenfests, das unser Land in diesem
Jahr in
Paderborn ausgerichtet hat. Man kann Ihnen nur darin zustimmen, dass der Erwerb
von mehr als nur einer modernen Fremdsprache für das Zusammenleben in
Europa unabdingbar ist.
Jetzt allerdings müssten den Worten auch Taten folgen. Die Bestimmung
der neuen Oberstufen-Richtlinien, derzufolge Schüler, die in der Sekundarstufe
1 nur eine
Fremdsprache erlernt haben, die zweite in der Sekundarstufe 2 nachholen müssen,
ist leider nur eine halbherzige Maßnahme. Sie ändert nämlich
nichts daran, dass
weitaus die meisten Schüler des Gymnasiums die zweite Fremdsprache als
lästige Pflichtübung betrachten und mit Klasse 10 den Lernprozess
erleichtert abbrechen.
Die seit Jahren rückläufigen Zahlen von Grund- und Leistungskursen
Französisch sind Ihnen sicherlich bekannt. Sie zeigen deutlich, dass, was
nicht verpflichtend ist,
auch nicht ernstgenommen wird - für Lernprozesse ist das überaus schädlich.
Aus Frankreich erhalte ich eine Vielzahl von Zuschriften, die von einer ähnlichen
Lage der Fremdsprache Deutsch berichten. Schätzen Sie bitte selber ein,
welche
langfristigen Folgen diese Situation für das Verhältnis der beiden
Kulturen haben muss.
Das kleinste Bundesland hat die Monopolstellung des Englischen inzwischen überwunden
und damit einen Schritt zur Normalität getan. Die betreffenden Passagen
aus den“Richtlinien und weiteren Bestimmungen“ der Hansestadt Bremen, gültig
ab1998, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Sie lauten so:
5. Qualifikationsphase [mein Zusatz: Klasse 12-13]
5.1 Die Schülerinnen und Schüler führen die in der Einführungsphase
betriebenen Leistungs- und Grundfächer in der Regel fort und belegen in
ihnen
durchgehend Kurse. Mindestens gilt dies für Deutsch, je eine in der Einführungsphase
betriebene Fremdsprache und Naturwissenschaft, ein in der
Einführungsphase betriebenes Fach des Aufgabenfeldes II, Mathematik, Sport
sowie das nach Nr. 4.1 verbindliche weitere Fach aus den Bereichen
Fremdsprachen, Naturwissenschaften und Informatik.
Diese vernünftige Regelung, die unterschiedlichen Begabungsrichtungen
Raum lässt, gleichwohl aber an alle Schülerinnen und Schüler
eine erfüllbare Forderung
richtet, könnte auch für die die Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen
eine heilsame Wirkung haben, insbesondere die Fortführung der zweiten Fremdsprache.
Dazu braucht man nur die Zuversicht, dass unsere Jugend mit einsehbaren Anforderungen
zurechtkommen wird.
Bitte schaffen Sie, Frau Ministerin, für die vielen engagierten Lehrerinnen
und Lehrer Ihres Verantwortungsbereichs Rahmenbedingungen, die klugen Unterricht
möglich machen! Am Ende werden es Ihnen auch die Schülerinnen und
Schüler beiderseits der Sprachgrenzen danken, dass sie in Europa nicht
mehr sprachlos sind.
Mit freundlichen Grüßen,
gez. Armin Volkmar Wernsing